Das Christliche Hilfswerk Lebensbrücke e.V. (VR-Nr. 4030) ist steuerbehördlich als mildtätig und gemeinnützig anerkannt und im Vereinsregister des Amtsgerichts Wetzlar eingetragen. Alle Geld- und Sachspenden werden ungekürzt und zweckbestimmt eingesetzt.
Aus satzungs- und steuerrechtlichen Gründen ist zwischen Spenden für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu differenzieren. Daher ist ein entsprechender Vermerk unerlässlich für die richtige Zuordnung und buchhalterische Abwicklung. Bitte geben Sie daher auf Ihrem Überweisungsträger oder Dauerauftrag an, ob Sie unsere Partnerorganisation CENA in Brasilien (mildtätig) oder die Arbeit in Deutschland (gemeinnützig) unterstützen möchten.
Spendenbescheinigungen
Für Ihre Spende erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Weitergehende Informationen geben wir Ihnen gerne auf telefonische oder schriftliche Anfrage.
Es besteht auch die Möglichkeit, uns durch ein Testament finanziell zu unterstützen. Sie können das Christliche Hilfswerk Lebensbrücke e.V. zum Erben/Miterben einsetzen oder zu seinen Gunsten ein Vermächtnis machen. Nähere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!